Das Bauhauptgewerbe ist das Kerngeschäft der meisten Bauunternehmen. Ihm werden alle Arbeiten zugeordnet, die mit der Errichtung und der Vorbereitung des Rohbaus zu tun haben. Im Folgenden stellen wir Ihnen das Bauhauptgewerbe etwas genauer vor.

Inhaltsverzeichnis

Was gehört zum Bauhauptgewerbe?

Wie eingangs bereits erwähnt, umfasst das Bauhauptgewerbe alle Tätigkeiten, die mit der grundlegenden Errichtung eines Gebäudes zusammenhängen (Rohbau). Daher sind vor allem solche Unternehmen dem Hauptgewerbe zuzuordnen, die im Hoch- oder Tiefbau tätig sind. Hinzu kommen Betriebe der Zimmerei, des Ingenieurholzbaus und des Stuckateurhandwerks. In den nächsten Abschnitten finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen.

Der Hochbau: Es geht hoch hinaus

Der Hochbau ist der wichtigste Bereich im gesamten Baugewerbe und macht den größten Umsatz aus. Ihm sind alle Bauwerke zuzuordnen, die zum größten Teil über der Erdoberfläche liegen. Das sind zum Beispiel Einfamilienhäuser, Bürogebäude oder Lagerhallen. Im Hochbau kommen verschiedene Konstruktionsarten zum Einsatz, unter anderem diese:

  • Massivbau
  • Skelett- und Fachwerkbauweise
  • Holzrahmenbau
  • Schotten- und Systembau

Der Tiefbau: Straßen, Kanäle und Co.

Der Tiefbau ist das Gegenstück zum Hochbau und umfasst daher alle Baumaßnahmen, die auf Höhe oder unter der Erde durchgeführt werden. Damit gehören auch Straßen und Verkehrswege zum Tiefbau, da sie nicht eindeutig unter oder über der Erde errichtet werden. Da jedoch immer eine Aufgrabung des Bodens notwendig ist, sind sie dem Tiefbau zugeordnet. Weitere Baumaßnahmen in diesem Gebiet sind unter anderem:

  • Tunnelbau
  • Kanal- und Wasserbau
  • Strom- und Gasleitungsbau
  • Unterkellerung

Spezialgebiete im Bauhauptgewerbe

Die Zimmerei und der Ingenieurholzbau sind zwei wesentliche Tätigkeiten, die insbesondere bei bestimmten Gebäudearten notwendig sind. Das beste Beispiel hierfür sind Wohnhäuser. Während das Gebäude selbst dem Hochbau zugeordnet wird, gehören Wasser, Strom und Kanalanschluss zum Tiefbau. Der Dachstuhl hingegen wird von Zimmerern errichtet – ohne sie ist der Rohbau also nicht vollständig. Bei Holzhäusern spielt darüber hinaus der Ingenieurholzbau eine entscheidende Rolle. Um die nötige Standfestigkeit, Witterungsbeständigkeit und Wärmedämmung zu realisieren, sind fachkundige Ingenieure gefragt. Während die Errichtung des Rohgebäudes (inklusive des Dachstuhls) Teil des Bauhauptgewerbes ist, gehören die folgenden Arbeiten zum Baunebengewerbe. Das betrifft insbesondere das Dachdeckerhandwerk.

Das Baunebengewerbe: Klare Abtrennung zum Hauptgewerbe

Während sich das Bauhauptgewerbe nur mit der Errichtung des Rohbaus befasst, gehören alle nachfolgenden Arbeiten zum Baunebengewerbe. Darunter fallen vor allem solche Tätigkeiten, die für die endgültige Nutzbarkeit des Gebäudes notwendig sind. Der Ausgangspunkt ist dabei immer der fertige Rohbau, an dessen Fertigstellung unter anderem die folgenden Arbeiten anknüpfen:

  • Einbau der Fenster und Türen
  • Installation der Wärmedämmung und Dachdecken
  • Einbau von Elektrik, Heizung und Rohrleitungen
  • Verlegen von Boden und Fließen sowie Installation der sanitären Anlagen

Welche Arbeiten gehören weder zum Bauneben- noch zum Hauptgewerbe?

Bauhaupt- und Nebengewerbe stellen die wichtigsten Arbeiten für die Nutzbarkeit eines Gebäudes dar. Um diese Tätigkeiten jedoch überhaupt ausführen zu können, bedarf es eines weiteren Teilbereichs: Dem Bauhilfsgewerbe. Zu ihm gehören alle Vor- und Nachbereitungen, die für den reibungslosen Ablauf der anderen beiden Bereiche notwendig sind. Das Bauhilfsgewerbe umfasst daher vor allem die Anlieferung von Baumaterialien, Maschinen und die Absicherung der Baustelle. Auch der Abtransport von Schutt, die Reinigung der Baustelle und ähnliche Arbeiten gehören dazu. Das bedeutet: Bauhauptgewerbe, Neben- und Hilfsgewerbe sind untrennbar miteinander verbunden. Fällt eines der drei weg, ist die Fertigstellung eines Gebäudes nicht möglich.