Wie in vielen anderen Branchen (zum Beispiel der Industrie) gibt es auch im Baugewerbe festgelegte Tariflöhne. Sie sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer einen fairen Lohn erhalten – und damit gleichzeitig gegen Ausbeutung und Lohndumping wirken. Tariflöhne sind grundsätzlich Mindestlöhne. Es steht dem Arbeitgeber also frei, seinen Mitarbeitern ein höheres Gehalt zu zahlen.
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Die Grundlagen des Tariflohns auf dem Bau
Grundsätzlich werden die Tariflöhne in jedem Gewerbezweig für jedes Bundesland separat festgelegt. Das ist vor allem deshalb notwendig, da ein Ausgleich der unterschiedlich hohen Lebenskosten geschaffen werden soll. So sind die bayerischen Tariflöhne beispielsweise höher als die, die ein Arbeiter in Berlin oder Brandenburg erhalten würde. Hinzu kommen bundesweit geltende Tariflöhne. Hat ein Bundesland keine eigenen Tabellen erstellt oder versäumt, sie jährlich zu aktualisieren, greift der Bundestarif. Allen Tabellen (Bund und Bundesländer) gemein ist, dass einzelne Arbeiten in sogenannte Lohngruppen eingeteilt werden. Diese stellen wir Ihnen am Beispiel des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe in den nachfolgenden Abschnitten vor.
Einteilung in Gehaltsgruppen: Basis des Tariflohns auf dem Bau
Um im Baugewerbe in den Genuss eines Tariflohns zu kommen, muss jeder Angestellte zunächst in eine sogenannte Lohngruppe eingeteilt werden. Dabei gilt: Je höher die Lohngruppe, desto höher fällt auch das monatliche Gehalt aus. In welche Gruppe der Beschäftigte eingestuft wird, richtet sich dabei vor allem nach Ausbildung, Berufserfahrung und der konkret ausgeübten Tätigkeit. So erhält ein langjähriger Polier beispielsweise deutlich mehr Lohn als ein junger Maurer, obwohl beide dieselbe Ausbildung absolviert haben. Nachfolgend die einzelnen Lohngruppen im Baugewerbe:
- Gruppe eins: Sie umfasst einfache Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung sowie verschiedene Wartungs- und Pflegetätigkeiten. In die Lohngruppe eins fallen daher vor allem ungelernte Kräfte wie Ferienjobber oder Saisonarbeiter.
- Gruppe zwei: In die zweite Gruppe fallen Arbeiter mit angefangener Berufsausbildung, die sie aber noch nicht beendet haben. In der im Baugewerbe üblichen Stufenausbildung sind das alle Tätigkeiten, die in der ersten Stufe bereits erlernt wurden.
- Gruppe drei: Zu ihr gehören alle Facharbeiter, die eine Berufsausbildung im Baugewerbe abgeschlossen haben. Wichtig ist, dass fachspezifische Aufgaben des erlernten Berufes erledigt werden (zum Beispiel als Maurer oder Straßenbauer).
- Gruppe vier: In diese Stufe fallen alle Spezialfacharbeiter, insbesondere aber Baumaschinenführer.
- Gruppe fünf: Nach dem bundesweit gültigen Tarifvertrag für den Bau fallen unter die fünfte Gruppe alle Vorarbeiter. Das wichtigste Merkmal hierfür ist, dass der Mitarbeiter eine leitende Position auf der Baustelle einnimmt und berechtigt ist, verbindliche Anweisungen zu erteilen.
- Gruppe sechs: Die letzte und höchste Gehaltsgruppe auf der Baustelle betrifft Meister und Poliere. Sie sind meistens gleichzeitig in leitender Position tätig und erhalten daher ein entsprechend höheres Gehalt.
Von wem und wann wird der Tariflohn für das Baugewerbe beschlossen?
Die zentrale Interessenvertretung für Arbeitnehmer im Baugewerbe ist die IG BAU, das Pendant zur IG Metall in der Industrie. Die Gewerkschaft setzt sich Jahr für Jahr mit Unternehmern, Politikern und Mitarbeitern an einen Tisch und bespricht die momentane und zukünftig geplante Lohnentwicklung. In diesen Gesprächen werden zum einen die Tarifverträge auf den neuesten Stand gebracht, auf der anderen Seite aber auch der Tariflohn überdacht und zum Beispiel an die Inflation angepasst. Typischerweise ergibt sich dadurch eine jährliche Gehaltserhöhung zwischen zwei und drei Prozent, die der prognostizierten Konjunkturentwicklung folgt. Darüber hinaus werden Punkte wie Sonderzahlungen, Urlaub und Sozialleistungen für Mitarbeiter besprochen.