Tarifverträge – jeder hat schon einmal davon gehört, aber was eigentlich dahintersteckt, wissen die wenigsten. Wir bringen etwas Licht ins Dunkle und bringen Ihnen die wichtigsten Fakten zum Tarifvertrag für den Bau und die damit zusammenhängenden Gewerbezweige etwas näher.

Inhaltsverzeichnis

Welchen Sinn und Zweck hat ein Tarifvertrag auf dem Bau?

Die Tarifverträge haben im Baugewerbe grundsätzlich denselben Sinn wie in anderen Branchen, zum Beispiel dem Handel und der Industrie. Sie sollen gewährleisten, dass Arbeitnehmer zu garantierten Arbeitsbedingungen beschäftigt werden und dafür mindestens den Lohn XY erhalten. Der geplante Nebeneffekt ist, dass Lohndumping und Ausbeutung eingedämmt werden. Da insbesondere die Baubranche von diesen Dingen betroffen ist, sorgen die Tarifverträge hier für eine spürbar größere Fairness. Durch Tarifverträge haben Arbeitgeber darüber hinaus nicht die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu schlechteren Bedingungen zu beschäftigen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die 40-Stunden-Woche, die in der Vergangenheit häufig umgangen wurde. Durch die Höchstgrenze von 40 Stunden pro Arbeitswoche fehlt Betrieben die Freiheit, die Arbeitszeit zu erhöhen. Der Tarifvertrag für den Bau schützt damit nicht nur die Arbeitnehmer vor Lohndumping und unangemessen Arbeitsbedingungen. Er dient gleichzeitig als Schutz für den Arbeitgeber, zum Beispiel vor Fluktuation.

Was beinhaltet ein Tarifvertrag im Baugewerbe?

Bei einem Tarifvertrag handelt es sich um ein normales Rechtsgeschäft, bei dem sich beide Seiten (in der Regel Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung) verbindlich auf bestimmte Punkte einigen. Die grundlegenden Reglungen eines Tarifvertrages für den Bau stellen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten vor.

Arbeitszeit und Arbeitsausfall

Jeder Tarifvertrag beinhaltet Regelungen zur Arbeitszeit, Krankheit und sonstigen Versäumnissen. Zur Arbeitszeit gehört dabei vor allem die wöchentliche Durchschnitts- und Höchstarbeitszeit (in der Regel 38,5 oder 40 Stunden). Im Baugewerbe sind jedoch einige Sondervorschriften notwendig, die vor allem die Witterung betreffen. Denn: Bei Regen, Sturm und im Winter kann auf vielen Baustellen nicht gearbeitet werden. Dadurch fällt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ab – die Lebenskosten bleiben aber gleich. Gängig ist es daher, im Sommer die 40 Stunden zu überschreiten, um im Jahresdurchschnitt wieder auf die 40 zu kommen. Darüber hinaus ist geregelt, wie der Arbeitgeber bei Krankheit und Arbeitsausfall zu verfahren hat. Unter diesem Punkt finden sich beispielsweise auch die Arbeitnehmerrechte bei lang andauernder Krankschreibung und Arbeitsunfällen. Hinzu kommen Vorgaben zum Verfahren bei bestimmten Ereignissen. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe sieht beispielsweise vor, dass bei Hochzeit, Beerdigungen und Umzügen einige freie Tage zu gewähren sind. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer keinen Urlaub abgezogen.

Lohn und Gehalt

Mit am wichtigsten in jedem Tarifvertrag für den Bau sind Regelungen zur Vergütung (dem sogenannten Tariflohn). Dazu gehören unter anderem die einzelnen Lohngruppen, in die Angestellte je nach Qualifikation und Berufserfahrung eingestuft werden, sowie die Höhe des Gehalts. Sie wird jedes Jahr neu bestimmt und an die Inflation sowie die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Damit wird sichergestellt, dass jede Tätigkeit auf der Baustelle angemessen vergütet wird. Zu den Grundlöhnen kommen Regelungen über Zuschläge, zum Beispiel bei Arbeit an Feiertagen oder in der Nacht. Ebenfalls geregelt ist, wie das Gehalt bei Krankheit, im Winter und in anderen Fällen zu kürzen oder zu erhöhen ist.

Einstellung, Ausbildung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Neben den Vorschriften zum laufenden Arbeitsverhältnis enthält der Tarifvertrag „Bau“ auch Regelungen zu Einstellung und Kündigung der Arbeitnehmer. Insbesondere ist hier vorgeschrieben, aus welchen Gründen und mit welchen Fristen ein Mitarbeiter entlassen werden darf oder muss. Diese Aufzählung ist abschließend, sodass der Arbeitgeber hinsichtlich Kündigungen nur einen sehr geringen Spielraum hat. Damit wird Willkür und Diskriminierung vorgebeugt.